Im Oktober 1905 formulierte Rudolf Steiner das „soziale Hauptgesetz“:
«Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.»
(Lucifer-Gnosis, siehe Anm. 1)
Steiner pocht darauf, dass dieses Gesetz vergleichbar einem Naturgesetz sei. Nur: Bei Naturgesetzen wird beschrieben, unter welchen Randbedingungen sie gelten. Das mathematische Gesetz des Pythagoras gilt nur in einer Ebene, nicht auf einer Kugel. Beim sozialen Hauptgesetz kann ich nur mutmaßen, was gemeint ist:
Was ist die „Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen?“ Ist es eine Firma, sind es mehrere Firmen, ist es ein Wirtschaftsgebiet, gar die Weltwirtschaft?
Was sind für den Einzelnen „die Erträgnisse seiner Leistung?“ Ist das Geld gemeint, das er verdient? Sind es die Produkte, die er herstellt?
Was ist das „Wohl“? Ist es materieller Wohlstand, ist es die persönliche Entwicklung? Oder eher die Zufriedenheit? Geht es um das Wohl der Gemeinschaft an sich oder um das Wohl der darin lebenden Menschen?
Wenn das Gesetz wirklich so universell gültig ist: Lässt es sich empirisch belegen, indem man prüft, ob zum Beispiel das Wohl der Römer oder das Wohl indianischer Völker höher war?
Ich nähere mich diesen Fragen mit einem Beispiel und stelle mir einen Laden für, sagen wir mal, Tierfutter vor. Ein paar Mitarbeiter transportieren die Ware vom Großhändler in den Laden, andere bestücken die Regale, manche kümmern sich um Werbung, einer um die Buchhaltung und einer sitzt an der Kasse. Was sind nun für den einzelnen Mitarbeiter die Erträgnisse seiner Leistung? Für den Kassierer kann sicher das Geld, das in seine Kasse geht, nicht sein Erträgnis sein. Der Transport von Waren ist für den LKW-Fahrer auch kein Erträgnis. Und der eigentliche Nutzen der Firma, dass Katzen- und Hundebesitzer hier das Futter für ihre Tiere abholen können, dieser Nutzten geht ja nach außen, kann keinem der Mitarbeiter zugute kommen.
Falls nicht die Ergebnisse des Arbeitsprozesses mit „Erträgnisse“ gemeint sind, sind es dann vielleicht die finanziellen Einkommen, das die Einzelnen erhalten? Warum soll der Einzelne das aber an seine „Mitarbeiter“ abgeben? (Ich unterstelle, dass mit „Mitarbeiter“ die Mitarbeitenden, die Kollegen gemeint sind). Was wäre denn gewonnen, wenn der Kassierer sein Gehalt dem Verkäufer gibt, der Verkäufer sein Gehalt dem LKW-Fahrer abtritt? Eine sinnloses Vertauschspiel, aber keine Steigerung des Wohls. Im trivialsten Falle verdienen alle ohnehin gleich viel, ein Vertauschen der Einkommen wäre ein völlig bedeutungsloses Manöver.
Und, blieben wir bei der Tierfutterhandlung, wie sollte da die Forderung des Gesetzes erfüllt werden, mit den Leistungen der anderen Mitarbeiter die eigenen Bedürfnisse befriedigen? Wenn ein Mitarbeiter noch nicht mal eine Katze hat, kann in diesem Tierfutterladen kein seiner Kollege seine Bedürfnisse stillen.
Ist vielleicht mit zusammenarbeitenden Menschen doch mehr als ein Betrieb gemeint? Überbetrieblich gesehen lebt ja heute jeder von den Produkten anderer Betriebe, keiner versorgt sich heute mit den Produkten, die er selber produziert, sonder seine Bedürfnisse werden nahezu vollständig durch die Leistungen von anderen Menschen befriedigt. Ist mit der weltweiten Arbeitsteilung dem Hauptgesetz schon genüge getan? Dann hätten wir ja schon alles geschafft. (siehe Anm. 11)
Und noch etwas irritiert mich: Direkt auf dieses Gesetz folgend schreibt Steiner „Alle Einrichtungen innerhalb einer Gesamtheit von Menschen, welche diesem Gesetz widersprechen, müssen bei längerer Dauer irgendwo Elend und Not erzeugen.“ Das Hauptgesetz hat die Form von „Wenn ... dann ..“: Wenn wir es so machen, dann ist das Wohl hoch. Wie kann man so einem Gesetz widersprechen? „Du wirst Dich erkälten, wenn du dich nicht warm anziehst“ hat die ähnliche logische Form wie das Hauptgesetz. Falls ich mich nun nicht warm anziehe, dann widerspreche ich doch nicht dem Gesetz. Denn das Gesetz hat ja nicht die Form „Du musst dich warm anziehen“. Wenn ich mich nicht warm anziehe und trotzdem gesund bleiben sollte, dann widerspreche ich ebenfalls nicht dem Gesetz, sondern zeige allenfalls, dass dieses keine universelle Gültigkeit hat.
Vielleicht hat Steiner es nicht so streng logisch gemeint und das Widersprechen auf den „wenn-Teil“ bezogen. Er hätte dann das Gesetz einfach mit anderen Worten noch einmal wiederholt: „Einrichtungen, die im Wirtschaftlichen auf den Egoismus bauen, führen zu Elend. Und wenn eine Gesellschaft meint, dass sie das Gesetz austricksen kann und mit Einrichtungen, die auf den Egoismus gebaut sind, das Wohl erhöhen will, dann wird das nicht funktionieren.“
Steiner hat noch eine Lunte gelegt, indem er unmittelbar nach dem Hauptgesetz schreibt „daß für die Mitmenschen arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen zwei voneinander ganz getrennte Dinge seien.“
Über die Auslegung dieses Satzes gibt es erbitterte Dispute. Dieser Satz ist Wasser auf die Mühlen der Grundeinkommensbefürworter, welche ein Recht auf Einkommen völlig ohne Leistung fordern. Andererseits spricht Steiner in späteren Jahren durchaus davon, dass Einkommen aus Leistung entsteht. Mit diesem Problem hat sich Stephan Eisenhut ausführlich beschäftigt in seinem Aufsatz „Zur Trennung von Arbeit und Einkommen im Werk Rudolf Steiners - eine Orientierung“ (Die Drei 4/2007).
Eisenhut stellt fest, dass die Ausführungen Steiners in den „Kernpunkten der sozialen Frage“, erschienen im Jahr 1919, dem sozialen Hauptgesetz „diamentral entgegenzustehen scheinen“, denn: „Finden sich in den frühen Schriften Formulierungen Steiners, die es als unheilvoll darstellen, wenn man die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, so bauen die Kernpunkte gerade darauf, dass jeder von den Erträgnissen seiner Leistungen zu leben habe.“ (Siehe Anm. 8)
Eisenhut löst den Widerspruch, den er sehr genau herausschält, so auf: Die früheren Aussagen Steiners richten sich primär an den Willen von einzelnen Menschen, er appelliert an einen kleinen Kreis von Interessierten mit einer geistigen Weltanschauung, die er als seine Zuhörer oder Leser erwartet.
In der Dreigliederungsbewegung richtete sich Steiner an viel mehr Menschen und appellierte an deren Verstehen. An das Verstehen eines Willens, der instinktiv schon da ist.
Eisenhut hat zehn Jahre später mit seinem Artikel „Das ›Soziale Hauptgesetz‹ und die Finanzierung der freien geistigen Arbeit“ (siehe Anm. 6) diesen scheinbaren Widerspruch zwischen dem sozialen Hauptgesetz und den Kernpunkten noch einmal aufgegriffen. Er legt dar, dass es schon beim Sozialen Hauptgesetz darum geht, dass wir unsere Bedürfnisse gegenseitig befriedigen. Dazu muss der Produzierende wissen, ob er tatsächlich Bedürfnisse befriedigt. Diese Gewissheit gewinnt er daraus, dass Konsumenten für die erzeugten Produkte etwas zahlen, und somit sein Einkommen ermöglichen. Ohne Einkommen kann der Produzierende nicht weiter produzieren. Leistungsprinzip und Bedarfsprinzip vertragen sich so gesehen mit dem sozialen Hauptgesetz. Und zwar so lange, wie nicht das Machtprinzip greift, wo Einkommen zum Beispiel aus dem Besitz an Boden generiert wird, oder wo mit Machtmitteln Bedürfnisse erzeugt werden, nur um sich selber zu bereichern.
So gesehen ist der Widerspruch etwas entschärft. Es ist ein gewisser roter Faden zwischen früheren und späteren Äußerungen Steiners zu finden. Trotzdem könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass das, was Steiner 1905 gesagt hat, noch nicht so ausgereift war, wie das, was er in späteren Jahren vor seine Leser und Zuhörer stellte.
Ähnlich sieht das Sylvain Coiplet in seiner Schrift „Rudolf Steiners bedingungsloses Grundeinkommen?“ (siehe Anm. 10). Das Soziale Hauptgesetz von 1905 bezeichnet er als einen Aphorismus, den Steiner seinerzeit nicht weiter ausführte. Steiners wesentlich differenziertere Ausführungen ab 1919 bezeichnet Coiplet als „die zweite Auflage des sozialen Hauptgesetzes“. Er erkennt aber auch schon in der ursprünglichen Version: „Wer das soziale Hauptgesetz einsieht, strebt nämlich eine soziale Ordnung an, wo die Arbeit erst dann zum benötigten Einkommen führt, wenn sie wirklich für das Wohl anderer Menschen geleistet worden ist“.
Bei mir bleibt trotzdem Verunsicherung. Das soziale Hauptgesetz ist ja nicht irgendwas, was Steiner mal rausgeruscht ist, womöglich noch falsch stenographiert wurde. Nein, er bezeichnet es selber als ein Hauptgesetz, vergleicht es mit einem strengen Naturgesetz, setzt es in kursiver Schrift, bespricht es ausführlich und zitiert es später immer wieder. Er entwickelt stringent Gedanken, die die Formulierung des sozialen Hauptgesetzes münden: Es reicht nicht alleine, die allgemeinen Lebensverhältnisse zu verbessern, es reicht nicht, den Arbeitswillen gutmütig vorauszusetzen - man muss schon tiefer in den Menschen schauen und auf okkultem Wege erkennen, dass wir es so einrichten müssen, dass der Egosimus gar keine Arbeitsmotivation mehr sein kann.
Es ist auch nicht eine Frage von „früher Steiner“ oder „später Steiner“. In einem Aufsatz, den er am August 1919 geschrieben hat, also nachdem er die Kernpunkte im April 1919 veröffentlichte, äußert es sich ganz ähnlich wie beim sozialen Hauptgesetz. (Artikel „Arbeitsfähigkeit...“, siehe Anm. 9) In diesem kurzen Text macht er unmissverständlich klar: Ein großer Teil der Menschheit will nicht mehr durch wirtschaftlichen Zwang an die Arbeit gebracht werden. Der Arbeitswille darf in keiner Weise aus einer persönlichen Gewinnabsicht entstehen. Sondern einzig aus dem Wunsch, etwas für die Gesellschaft zu tun. Und er führt aus, dass dieser Wunsch nicht aus dem Wirtschaftsleben geboren werden kann, sondern auf dem Boden eines Geistesleben und einem Rechtsleben im Sinne der Dreigliederung wachsen wird.
Anderseits müsse das Füreinander-Arbeiten vertraglich geregelt sein, wie Steiner 1919 in einem Artikel („Was neuer Geist fordert“, siehe Anm. 2) darlegt. Er sieht also keinen Gegensatz darin, dass wir vertraglich regeln, was wir gegenseitig füreinander tun und dass doch die Motivation für unser Arbeiten nicht einem Eigennutz entspringt. Diese Verträge müssen allerdings frei und aus Einsicht geschlossen werden und sollen „die Leistung des Einzelnen in der denkbar besten Weise der Gesamtheit zuzuführen“.
Dass eine vertragliche Regelung nicht im Widerspruch zu der Anforderung steht, Eigennutz als Arbeitsmotiv auszuschließen, will ich an einer kleiner Geschichte zeigen. Angenommen A hat ein Hütte in den Bergen, für die er einen neuen Kachelofen wünscht. Er fragt den handwerklich geschickten B, ob er ihm diesen Ofen baut. Kann ich machen sagt B, das dauert eine Woche und in der Zeit erwarte ich, dass Du für mich kochst. Diese Forderung ist noch lange kein Eigennutz, denn beiden ist klar, dass B in dieser Woche nicht hungern soll. Zusätzlich möchte B, dass sich A an den Kosten eines Handwerkerkurses beteiligt, den er belegen will. Auch noch kein Eigennutz, denn B soll ja auch in Zukunft in der Lage sein nach aktuellen Methoden zu arbeiten. Und dann fällt B noch ein „du hast da Deine schöne Jagdhütte, wo Du dich erholen hast, ich will auch ab und zu Urlaub machen, dafür erwarte ich einen bestimmten Geldbetrag von Dir“. Auch noch kein Eigennutz, sondern Gegenseitigkeit: Ich ermögliche dir eine warme Hütte, ermögliche Du mir einen Urlaub. Wenn beide einverstanden sind, spricht nichts dagegen, dies vertraglich festzuhalten, auch dann bewegen wir uns noch nicht in einem Bereich, wo das Motiv fürs Arbeiten der Eigennutz wäre. Die Grenzen sind fließend: Wenn es an Handwerkern mangelt, könnte B jeden Tag Kuchen und Kaviar verlangen und seine Motivation damit weg von der Gegenseitigkeit in den egoistischen Bereich verschieben.
In der realen Arbeitswelt kann sich im Grunde der gleichen Prozess abspielen, er ist nur wesentlich komplexer: Ich möchte Reis essen. Irgendwo in der Welt bauen Menschen Reis an, ich weiß nicht nicht mal wo, geschweige denn, unter welchen Arbeitsbedingungen. Andere sortieren, reinigen, sammeln, transportieren, verpacken den Reis für mich. Es ist mir unmöglich, dies im Einzelnen zu durchschauen. Ich kann mich aber dafür einsetzen, in einer Welt zu leben, in der es faire Verträge gibt, so dass jeder arbeiten kann, ohne an den Eigennutz zu denken, und zu wissen, dass auch die anderen Wirtschaftsteilnehmer weder aus Eigennutz noch aus Zwang für ihn arbeiten müssen. Es ist geradezu Bedingung, die Verhältnisse der vielen Beteiligten vertraglich zu regeln. Auch wenn nicht ich und der Reisbauer zu zweit einen Vertrag aushandeln, sondern wenn dies über Netzwerke von kompetenten Vertretern und Vermittler der vielen Beteiligten geschieht. Also widerspricht Steiner sich nicht, wenn er in den Kernpunkten davon spricht, dass Menschen Leistungen anbieten müssen, die andere benötigen, wenn sie ein Einkommen erzielen wollen.
Solche Verträge können übrigens nur der Rahmen, nicht aber die Ursache für ein Zusammenarbeiten im genannten Sinn sein. Hier muss noch etwas hinzukommen, was ich hier nicht weiter ausführe (siehe Anm. 3). Denn im Gegensatz zum Beispiel mit der Jagdhütte, fehlt den Menschen in der weltweiten Arbeitsteilung die unmittelbare Einsicht in die Bedürfnisse und Fähigkeiten der beteiligten Menschen. Ebenso ist die Frage nach Motivation für wildfremde Menschen etwas zu tun, die ich nie im Leben sehen werde, keineswegs trivial.
Eine ausführliche Besprechung dieser Fragen findet sich auch bei Christoph Strawe (siehe Anm. 12). Er legt dar, dass zwar Einkommen und Arbeit getrennt werden müssen, Einkommen und Leistung aber eng zusammen gehören.
Und trotzdem, nachdem ich mich nun länger mit diesem soziale Hauptgesetz beschäftige, liegt es mir immer noch quer. Steiner lebt ja sonst eher in Charakterisierungen, in mühevollen, tastenden Begriffsfindungen. Warum hat er hier so einen Betonpfeiler eingerammt? Ich sehe - im Gegensatz zu vielen anderen seiner Äußerungen - für mich hier auch keine Möglichkeit einer Entwicklung bei der Beschäftigung mit diesem Gesetz. Ich nehme nur wahr, dass sich viele Kommentatoren die Zähne daran ausbeissen. Und andere, ohne jede Erkenntnisabsicht, das Gesetz als Beleg für ihr persönliches Programm nehmen.
Es gibt eine Steiner zugeschriebene Formulierung (siehe Anm. 7) , die ich als viel lebendiger erlebe, und die vielleicht genau das gleiche meint: „Das Urgeheimnis aller menschlichen Gesellschaft, sei „daß dasjenige, was wir selber innerhalb der Gesellschaft tun, nicht Früchte trägt für uns selber, sondern für die anderen, und daß alle Früchte für uns selbst von den anderen kommen.“
(Januar 2025)
Anm. 1: Zeitschrift „Lucifer-Gnosis“ Artikel „Geisteswissenschaft und soziale Frage“ Oktober 1905, GA34
Anm. 2: Artikel „Was neuer Geist fordert“ , 1919, GA 24, S. 61-65
Anm. 3: „wenn jemand für die Gesamtheit arbeiten soll, dann muß er den Wert, die Wesenheit und Bedeutung dieser Gesamtheit empfinden und fühlen. Das kann er nur dann, wenn die Gesamtheit noch etwas ganz anderes ist als eine mehr oder weniger unbestimmte Summe von einzelnen Menschen. Sie muß von einem wirklichen Geiste erfüllt sein, an dem ein jeder Anteil nimmt. Sie muß so sein, daß ein jeder sich sagt: Sie ist richtig, und ich will, daß sie so ist. Die Gesamtheit muß eine geistige Mission haben; und jeder einzelne muß beitragen wollen, daß diese Mission erfüllt werde“ (Steiner in Lucifer Gnosis 1905, siehe Anm1)
Anm. 4. „Gebe ich daher Geld für Arbeit, so tue ich etwas Falsches. Ich schaffe einen Scheinvorgang. Denn in Wirklichkeit kann ich nur Geld für Arbeitserzeugnis geben“ aus Rudolf Steiner, Kernpunkte der sozialen Frage.
Anm. 5: »Wenn Sie heute eine kleine Gemeinde gründen, in der jeder, was er einnimmt, in die gemeinschaftliche Kasse wirft, und jeder arbeitet, was er arbeiten kann, dann ist nicht seine Lebensexistenz abhängig von dem, was er arbeiten kann, sondern diese Lebensexistenz wird von dem gemeinschaftlichen Konsum aus bewirkt. Das bewirkt eine größere Freiheit als die Regelung des Lohnes nach der Produktion. Wenn das geschieht, werden wir eine Richtung bekommen, die den Bedürfnissen entspricht.« Rudolf Steiner, 1905, in „die soziale Frage und die Theosophie“ GA88.
Stephan Eisenhut merkt dazu an, dass dass ein zentrales Kriterium für die Entnahme durchaus die Leistung sein kann, die jeder der Einzelnen für die Gemeinschaft erbringt. (Siehe Anm. 6, das soziale Hauptgesetz)
Anm. 6: Stephan Eisenhut: „Das ›Soziale Hauptgesetz‹ und die Finanzierung der freien geistigen Arbeit“ in die Drei 6/2017.
Anm. 7: GA 266 , Gedächtnisaufzeichnungen aus Besprechungen mit Rudolf Steiner, Datum ist mir unbekannt.
Anm. 8: In den Kernpunkten der sozialen Frage (GA24) schreibt Steiner auf Seite 125 „Und es liegt eigentlich schon im Geiste des hier Dargestellten, daß, wenn die Produktion zurückgeht, sich das Einkommen des Produzenten in demselben Maße zu verringern habe, wie es sich steigert bei der Produktionserweiterung“. Dies ist nur einer der vielen Aussagen den Kernpunkten, das ganze Buch ist in diesem Sinn geschrieben
Anm. 9: Rudolf Steiner, August 1919: Artikel Arbeitsfähigkeit, Arbeitswille und dreigliedriger sozialer Organismus.
Anm. 10: Sylvain Coiplet: „Rudolf Steiner Bedingungsloses Grundeinkommen?“, 2013 vom Institut für soziale Dreigliederung in der Schriftenreihe „Paradoxien“ veröffentlicht. Vergriffen?
Anm. 11: "Die Arbeitsteilung tendiert dazu, daß überhaupt niemand mehr für sich selbst arbeitet; sondern das, was er arbeitet, muß alles an die anderen übergehen. Das, was er braucht, muß ihm wiederum zurückkommen von der Gesellschaft." (Nationalökonomischer Kurs, GA 340, 3. Vortrag)
"Aber man kann Einrichtungen herstellen, die dem Wesen der Arbeitsteilung widersprechen“ (Kernpunkte, GA 23)
Anm. 12: "Bedürfnislohn oder Leistungslohn? Zur Auflösung einer falschen Fragestellung“ Christoph Strawe im Rundbrief Dreigiederung des sozialen Organismus Nr. 1/94